Zum Verkauf steht ein bezugsfertiges, gepflegtes Wohnhaus mit Einliegerwohnung in Bimbach/ Großenlüder bei Fulda.
Es ist 1935 gebaut und seit den letzten 15 Jahren mit vielen Details saniert wurden.
Die ca. 210m² Wohnfläche verteilen sich auf das Hochparterre und 1. Obergeschoss. Momentan ist das EG, als Einliegerwohnung vermietet, wobei die Wohnung derzeit frei ist, sodass das Haus komplett genutzt werden kann und man als z.Bsp. Wohnen und Arbeiten bzw. mit der erweiterte Familie sich entfalten kann.
Das Haus ist sehr gepflegt, trocken und komplett unterkellert, wo die Wirtschafträume und auch weitere Räumlichkeiten erweitert genutzt werden können, da der Keller relativ hoch liegt.
Auf dem großzügigem Grundstück steht eine große Doppelgarage, weiteres Nebengelass und ein schöner, gepflegter Garten mit vielen Datails (Grillecke, kleiner Wasserfall und geschmackvolle Aussenanlagengestaltung).
Hierzu können Sie einige Details in der Ausstattung erlesen und bei ernsten Interesse nach Absprache auch besichtigen und Weiteres erfahren. Dazu gibt es auch nach Bedarf im Nachgang gern eine weitere Dokumentation.
Derzeit ist es noch bewohnt und wird nach Abstimmung frei.
Das Wohnhaus liegt sehr ruhig und das Wohnumfeld ist sehr gepflegt. Es verfügt über weitläufigen Spaziermöglichkeiten und Anschluss an Fahrradwegen.
Ich denke wir konnten Ihre Neugier wecken und für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zu Verfügung.
Allgemein:
-Gaszentralheizung (Umbau neu 2020) von Keller bis Obergeschoss, inkl.der Warmwasseraufbereitung. Der Eigentümer hat die Heizung, wie erwähnt vor 3 Jahren erneuert, was für die heute, aktuell, neuen Energieerfordernissen dafür spricht und zeitnahe hohe Kosten einspart.
-Jalousien
-Regenauffangzisterne für die Gartennutzung für ca. 6,400 m³
-Zimmertüren aus hochwertigen Holz (Eiche masiv gebürstet und gelaugt) im OG
-komplett unterkellert mit Wirtschaftsräume (Heizung, Waschraum, WC + weitere Räumlichkeiten)
-allgemein sind viele Möbelstücke im Haus, passende Einzelanfertigungen, welche nach Absprache erworben werden können.
-Strasse, inkl. Hausanschlüsse neu (von Stadt und Gemeinde)
-einige elektrishce Funktionen können im Haus über Qivicon SmartHome von Telekom gesteuert werden (Heizung, Rolläden, ...). Diese können auch nach Bedarf noch erweitert werden (SIcherheitsvideoüberwachung, ...).
Hochparterre - Wohnung (separat vermietbar)
-4 Zimmer
-Bad gefliest mit Dusche, Wanne und Fenster
-Küche mit Kachelofen, Einbauküche und Zugang zu einem großen Balkon mit grünen Ausblick
-Wohnbereiche mit Laminat ausgelegt
-Gäste WC
1. Obergeschoss:
-4 Zimmer und Flur mit Eiche Parkett, Kork oder Fliesen ausgelegt
-neuwertiges Bad mit Wanne, Dusche, sowie Fenster
-Gäste WC
-Schlafzimmer mit fachmänisch extra eingebauten Schränrken
-attraktiver Kamin, gemauert zwischen Wohnzimmer und Küche
-Küche mit gepflegter, hochwertiger Einbauküche und Zugang zu einem großen Balkon mit grünen Ausblick
...
Dies zu einigen interessanten Ausstattungsmerkmalen.
Das ausgefallene Verkaufsobjekt steht mit weiter Aussicht in Großenlüder/ Bimbach. Die Gemeinde liegt in 240 bis 420 Meter Höhe an den östlichen Ausläufern des Vogelberges.
Großenlüder/ Bimbach liegt weinige Kilometer westlich von Fulda.
Durch den Ort fließt der Fluss Lüder, was dem Ort den Namen mit gab. In den Auen des Flusses befindet sich eine Salzquelle, welche früher ausschlaggebend für die Besiedelung der Gegend war. Bis ins Jahr 1997 war diese an das Heilbad Bad Salzschlirf verpachtet.
Ende 2021 hatte die Gemeinde ca. 8530 Einwohner.
Die Gemeinde ist über die B 254 zu erreichen, welche von Fulda nach Alsfeld führt. Über die beiden Orte besteht jeweils ein Autobahnanschluss an die A 5 bzw. A 7.
Großenlüder ist über die Bahnstrecke Fulda - Gießen zu erreichen. Haltestellen befinden sich in Bimbach und Großenlüder. Der Halteatelle von Oberbimbach wurde nicht im Dezember 2006 geschlossen, was ursprünglich geplant war. Über das Stadtbusnetz ist der Ortsteil Bimbach an die Stadt Fulda angeschlossen. Ebenso mit Bussen werden die restlichen Ortsteile (teilweise mit Zuganschluss in Bad Salzschlirf bzw. Großenlüder) bedient.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Maklervertrag
Mit der Inanspruchnahme der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit bzw. mit der Anforderung von Informationen, eines Exposés, der Durchführung von Objektbesichtigungen oder mit der Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer oder dem Vermieter oder deren Stellvertretern, eines von Sven Saaré Immobilien angebotenen Objektes, kommt der Maklervertrag mit dem Miet- oder Kaufinteressenten zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
§ 2 Maklercourtage
Kommt es aufgrund unserer Tätigkeit zum Vertragsabschluss, so sind nachfolgende Maklerprovisionen unmittelbar nach Vertragsabschluss fällig: 1. Bei Abschluss eines Kaufvertrages: 5,00% (zzgl. Mwst.) der notariell beurkundeten Kaufpreissumme
2. Bei Abschluss eines Wohnraummietvertrages: 2,00 Monatsmieten (zzgl. Mwst.) der vertraglich vereinbarten Nettomiete. Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises der gewollte oder ein wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag zustande gekommen ist. Dies gilt auch für den Fall, dass es mit einem nachgewiesenen Interessenten oder Vertragspartner zu einem Vertragsabschluss kommt, obwohl die Vertragsverhandlungen zwischenzeitlich unterbrochen wurden und der Makler zu späteren Verhandlungen nicht mehr hinzugezogen wird oder eine andere Person die Verhandlungen weiterführt. Die Maklerprovision ist auch dann fällig, wenn die Tätigkeit des Maklers nur mitursächlich zur Unterzeichnung des Vertrages war. Die Maklercourtage ist unmittelbar im Anschluss an die Beurkundung bzw. Unterzeichnung des Mietvertrages fällig.
§ 3 Notarielle Beurkundung/ Abschluss eines Mietvertrages/ Pachtvertrages. Der Makler hat Anspruch auf Anwesenheit bei der Unterzeichnung des Kauf-, Miet- oder Pachtvertrages sowie auf ein Exemplar der jeweiligen Verträge. Bei Kaufverträgen hat der Makler das Recht, seinen Courtage-anspruch durch eine Maklerklausel im Vertrag mit beurkunden zu lassen.
§ 4 Vorkenntnis
Ist dem Empfänger eines Exposés das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er dies der Firma Sven Saaré Immobilien innerhalb von 5 Werktagen schriftlich unter Angabe der Quelle und eines geeigneten Nachweises zu dokumentieren. Maßgeblich zur Fristwahrung ist das Datum des Poststempels. Wird innerhalb dieser Frist kein Vorkenntnisnachweis erbracht, so gilt das Objekt als unbekannt.
Sven Saaré Immobilien
Sven Saaré
Mauersberger Straße 1 c
04299 Leipzig
Tel.: 0341 - 24 85 55 6
Mobil: 0177 - 34 99 41 9
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Web: www.saare-immobilien.de
§ 5 Doppeltätigkeit
Sven Saaré Immobilien behält sich vor, auch für die andere Vertragspartei entgeltlich tätig zu werden.
§ 6 Schadenersatz
Alle Angebote in Form von Offerten bzw. Exposés sind streng vertraulich und nur für den eigenen Gebrauch bestimmt. Der Interessent haftet gegenüber Sven Saaré Immobilien in Höhe der vereinbarten Courtage, sofern dieser vorsätzlich oder fahrlässig das für ihn bestimmte Angebot Dritten zur Kenntnis gibt und hierdurch ein Vertrag zustande kommt.
§ 7 Haftung
Alle Angaben zum Objekt basieren auf erteilten Auskünften und Informationen Dritter. Für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben kann deshalb keine Haftung übernommen werden. Die versandten Exposés und sonstigen Unterlagen stellen lediglich eine unverbindliche Vorabinformation dar. Die Haftung von Sven Saaré Immobilien ist ausschließlich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten beschränkt.
§ 8 Datenschutz
Alle personen- und objektbezogenen Daten werden ausschließlich nur für die Bearbeitung des Auftrags verwendet. Der Auftraggeber willigt der Datenweitergabe an Dritte zu, sofern dies für die Erfüllung des Auftrags erforderlich ist. Eine andere Weitergabe der Daten erfolgt nicht.
§ 9 Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen mit der mit Sven Saaré Immobilien geschlossenen Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Wirksamkeit.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit des Vertrages oder die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Klausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Inhalt der unwirksamen Bestimmung gerecht wird.
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