Zum Verkauf kommt in einem liebevoll sanierte, freistehendes Gründerzeiteckhaus, eine attraktive Maisonettwohnung im Dachgeschoss, welche über ein Aufzug zu erreichen ist.
Das Objekt wurde ca. 1900 gebaut, 1998 komplett saniert und bis heute gepflegt sowie instand gehalten.
Es liegt in einer begehrten Wohnlage von Leipzig - Gohlis und lässt den Feierabend in einem Park, direkt gegenüber genießen.
Das Objekt verfügt über 21 Wohngen, wobei diese Wohnung ca. 79m² hat. Die Wohngen verteilen sich über EG, 3 Ober- und dem Dachgeschoss. Voll unterkellert ist das Haus natürlich auch.
Die ruhige Wohnlage ist geprägt von attraktiv, sanierten Kulturdenkmälern.
Die Wohnung ist derzeit noch bewohnt, wird aber demnächst frei. Somit ideal auch für Eigennutzer interessant. Bei Bedarf kann Sie natürlich auch kurzfristig vermietet wereden.
Parklätze sind kostenfrei, vor dem Haus vorhanden.
Weitere Informationen können Sie gern über unser Büro erhalten.
Seit vielen Jahren betreuen wir bereits dieses Objekt und bieten Ihnen gern unsere 29-jährigen Erfahrungen im Bereich der Vermietung, Verwaltung, Verkauf und technischen Objektbetreuung an.
Hier ein paar Eckdaten zum Objekt:
gepflegte 3 Zimmerwohnung mit Bad, Küche, Gäste-WC, Balkon und DAchterrasse
Wohnbereiche mit Parkett und teilweise Teppichboden
Untere Ebene:
- Wohnen und Essen mit Balkonzugang
- 1 Zimmer
- Gäste WC mit Dusche und gefliest
obere Ebene:
- Zimmer mit Dachterrasse
- Bad mit Eckwanne und gefliest
Das liebevoll sanierte Wohnhaus befindet sich im beliebten Stadtteil Leipzig - Gohlis.
Die ständig wachsende Stadt Leipzig hat derzeit ca. 602.000 Einwohner.
Zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, Apotheken, Banken, Schulen sowie Kindertagesstätten sind in näherer Umgebung vorhanden.
Der nahe gelegene Arthur-Bretschneider-Park lädt zur Erholung und sportlichen Aktivitäten ein. Die Parkbühne GeyserHaus e.V. bietet verschiedene kulturelle Veranstaltungen.
Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gelangt man in wenigen Minuten bequem in die ca. 2 km entfernte Innenstadt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Maklervertrag
Mit der Inanspruchnahme der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit bzw. mit der Anforderung von Informationen, eines Exposés, der Durchführung von Objektbesichtigungen oder mit der Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer oder dem Vermieter oder deren Stellvertretern, eines von Sven Saaré Immobilien angebotenen Objektes, kommt der Maklervertrag mit dem Miet- oder Kaufinteressenten zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
§ 2 Maklercourtage
Kommt es aufgrund unserer Tätigkeit zum Vertragsabschluss, so sind nachfolgende Maklerprovisionen unmittelbar nach Vertragsabschluss fällig: 1. Bei Abschluss eines Kaufvertrages: 6,00% (zzgl. Mwst.) der notariell beurkundeten Kaufpreissumme
2. Bei Abschluss eines Wohnraummietvertrages: 2,00 Monatsmieten (zzgl. Mwst.) der vertraglich vereinbarten Nettomiete. Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises der gewollte oder ein wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag zustande gekommen ist. Dies gilt auch für den Fall, dass es mit einem nachgewiesenen Interessenten oder Vertragspartner zu einem Vertragsabschluss kommt, obwohl die Vertragsverhandlungen zwischenzeitlich unterbrochen wurden und der Makler zu späteren Verhandlungen nicht mehr hinzugezogen wird oder eine andere Person die Verhandlungen weiterführt. Die Maklerprovision ist auch dann fällig, wenn die Tätigkeit des Maklers nur mitursächlich zur Unterzeichnung des Vertrages war. Die Maklercourtage ist unmittelbar im Anschluss an die Beurkundung bzw. Unterzeichnung des Mietvertrages fällig.
§ 3 Notarielle Beurkundung/ Abschluss eines Mietvertrages/ Pachtvertrages. Der Makler hat Anspruch auf Anwesenheit bei der Unterzeichnung des Kauf-, Miet- oder Pachtvertrages sowie auf ein Exemplar der jeweiligen Verträge. Bei Kaufverträgen hat der Makler das Recht, seinen Courtage-anspruch durch eine Maklerklausel im Vertrag mit beurkunden zu lassen.
§ 4 Vorkenntnis
Ist dem Empfänger eines Exposés das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er dies der Firma Sven Saaré Immobilien innerhalb von 5 Werktagen schriftlich unter Angabe der Quelle und eines geeigneten Nachweises zu dokumentieren. Maßgeblich zur Fristwahrung ist das Datum des Poststempels. Wird innerhalb dieser Frist kein Vorkenntnisnachweis erbracht, so gilt das Objekt als unbekannt.
Sven Saaré Immobilien
Sven Saaré
Mauersberger Straße 1 c
04299 Leipzig
Tel.: 0341 - 24 85 55 6
Mobil: 0177 - 34 99 41 9
Fax: 0341 - 24 77 42 7
Email: s.saare@saare-immobilien.de
Web: www.saare-immobilien.de
§ 5 Doppeltätigkeit
Sven Saaré Immobilien behält sich vor, auch für die andere Vertragspartei entgeltlich tätig zu werden.
§ 6 Schadenersatz
Alle Angebote in Form von Offerten bzw. Exposés sind streng vertraulich und nur für den eigenen Gebrauch bestimmt. Der Interessent haftet gegenüber Sven Saaré Immobilien in Höhe der vereinbarten Courtage, sofern dieser vorsätzlich oder fahrlässig das für ihn bestimmte Angebot Dritten zur Kenntnis gibt und hierdurch ein Vertrag zustande kommt.
§ 7 Haftung
Alle Angaben zum Objekt basieren auf erteilten Auskünften und Informationen Dritter. Für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben kann deshalb keine Haftung übernommen werden. Die versandten Exposés und sonstigen Unterlagen stellen lediglich eine unverbindliche Vorabinformation dar. Die Haftung von Sven Saaré Immobilien ist ausschließlich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten beschränkt.
§ 8 Datenschutz
Alle personen- und objektbezogenen Daten werden ausschließlich nur für die Bearbeitung des Auftrags verwendet. Der Auftraggeber willigt der Datenweitergabe an Dritte zu, sofern dies für die Erfüllung des Auftrags erforderlich ist. Eine andere Weitergabe der Daten erfolgt nicht.
§ 9 Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen mit der mit Sven Saaré Immobilien geschlossenen Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Wirksamkeit.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit des Vertrages oder die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Klausel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Inhalt der unwirksamen Bestimmung gerecht wird.
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